Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von exchange*me (Inh. Matthias Pries) für die Internetseite www.exchange-me.de

Stand: 08.01.2007

Liebe Nutzer von exchange*me. Auch wir kommen ohne das so genannte "Kleingedruckte" nicht aus, haben uns aber bemüht, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen so verständlich wie möglich zu schreiben.

Vorab: Die Mitgliedschaft und Teilnahme bei exchange*me sind kostenlos.

Die hier genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) betreffen die Vertragsverhältnisse zwischen dem Unternehmen exchange*me, Inh. Matthias Pries, Lenbachstr. 15, 10245 Berlin (im Folgenden exchange*me genannt) und den Mitgliedern, die die Internetplattform www.exchange-me.de nutzen.

Die einzelnen Mitglieder akzeptieren diese AGB, wenn sie das Kästchen vor "Ich akzeptiere die oben stehenden AGB" bei der Anmeldung aktivieren.

§ 1 Allgemeines

Die Internetplattform exchange*me bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, in einem Tauschring untereinander private Dienstleistungen auszutauschen. Zu diesem Zweck erhält jedes Mitglied ein Tauschkonto, auf dem getätigte Tauschgeschäfte positiv oder negativ verrechnet werden können. Zu Beginn einer Mitgliedschaft ist der Kontostand zunächst Null. Guthaben auf dem Verrechnungskonto können dabei nur durch das Erbringen von Dienstleistungen für andere Mitglieder gebildet, und nur durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen anderer Mitglieder aktiv abgebaut werden. Guthaben und Verbindlichkeiten werden dabei nur zwischen den Mitgliedern begründet und es besteht kein schuldrechtlicher Anspruch gegenüber exchange*me.

Erbringt ein Mitglied für ein anderes Mitglied eine Dienstleistung, so geschieht dies im Zweipersonenverhältnis. Der Erbringer der Dienstleistung erhält hierfür von dem Empfänger der Dienstleistung eine Gutschrift in der Verrechnungseinheit "ME!" auf seinem Tauschkonto. Hierfür können wiederum Dienstleistungen von beliebigen anderen Tauschringmitgliedern in Anspruch genommen werden. Eine direkte Gegenleistung für ein Tauschgeschäft muss nicht erbracht werden. Die an den Tauschring angeschlossenen Mitglieder können nur Privatpersonen sein.

Die Funktionsweise von exchange*me soll in folgendem Beispiel verdeutlicht werden:

Ingo, Paula und Maria sind Mitglieder von exchange*me. Alle drei haben ein Tauschkonto und bieten verschiedene Dienstleistungen an. Ingo hat beispielsweise einen Kontostand von 30 ME!, Paula hat -10 ME! und Maria -20 ME!.

Nun unterrichtet Paula Ingo in Spanisch und erhält dafür von Ingo 15 ME! auf ihrem Tauschkonto gutgeschrieben. Jetzt hat Ingo noch 15 ME!, Paula hat 5 ME! und Maria unverändert -20 ME!. Maria hat sehr gute Computerkenntnisse und erklärt Paula den Umgang mit dem PC. Dafür erhält sie von Paula 30 ME!. Paulas Kontostand beträgt anschließend -25 ME! und Maria hat jetzt 10 ME!.

exchange*me ist an der Vertragsabwicklung nur insoweit beteiligt, als sie die Internetplattform zum Tauschen und Verrechnen der Tauschgeschäfte zur Verfügung stellt. Für Fehler in den Vertragsverhältnissen zwischen den Mitgliedern haften nur die Mitglieder untereinander. Die Verrechnung der Dienstleistungen erfolgt in der systeminternen Verrechnungseinheit ("ME!"). Diese Einheit ist nicht in Geld umtauschbar (also nicht konvertierbar) und stellt selbst keine Währung dar. Das für jedes Mitglied eingerichtete Tauschkonto eröffnet die Möglichkeit, die geleisteten bzw. in Anspruch genommenen Dienstleistungen im Mehrpersonenverhältnis auszugleichen.

§ 2 Begriffsbestimmungen

  1. Tauschring
  2. Ein Tauschring bietet seinen angeschlossenen Mitgliedern die Möglichkeit, gegenseitige Tauschgeschäfte (Waren oder Dienstleistungen) multilateral (im Mehrpersonenverhältnis) zu verrechnen. Zum Zweck der Verrechnung der Tauschgeschäfte wird für jedes Mitglied ein Tauschkonto geführt. Bei exchange*me beschränkt sich der Tausch auf Dienstleistungen.

  3. Tauschgeschäfte
  4. Tauschgeschäfte i.S.d. AGB liegen vor, wenn verschiedene Personen einander private Dienstleistungen erbringen, die innerhalb eines Systems verrechnet werden. Dabei findet der Tausch einer Dienstleistung im Zweipersonenverhältnis, die Verrechnung jedoch im Mehrpersonenverhältnis statt.

  5. Tauschkonto
  6. Das Tauschkonto ermöglicht die Verrechnung von Dienstleistungen innerhalb des Tauschringes (im Mehrpersonenverhältnis).

  7. Verrechnungseinheit "ME!"
  8. Das Tauschkonto wird in der Verrechnungseinheit "ME!" geführt. ME!-Guthaben sind nur durch Tauschgeschäfte innerhalb des Tauschringes auf- bzw. abzubauen und können nicht ein- oder ausgezahlt werden.

§ 3 Leistungsgegenstand

exchange*me stellt die Internetplattform als Marktplatz und zur Verrechnung von Dienstleistungen zur Verfügung.

§ 4 Erwerb einer Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jede unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche Person werden. Ein Anspruch auf Erwerb einer Mitgliedschaft besteht nicht.

  2. Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt voraus, dass exchange*me den Mitgliedsantrag akzeptiert. Die Bestätigung der Mitgliedschaft wird dem Mitglied per E-Mail zugesandt.

  3. Die Mitgliedschaft wird, soweit nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit erworben.

  4. Die bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Es können nur einzelne Personen Mitglied werden. Sowohl Gruppenmitgliedschaften als auch mehrere Mitgliedschaften einer Person sind nicht möglich. Unvollständig ausgefüllte Anträge werden in der Regel nach 12 Wochen gelöscht.

  5. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist das Mitglied selbst verpflichtet, die neuen Angaben unverzüglich exchange*me mitzuteilen.

§ 5 Ablauf eines Tauschprozesses

Ein Tauschprozess bei exchange*me läuft folgendermaßen ab:

  1. Ein Interessent für eine Dienstleistung kontaktiert den Anbieter der Dienstleistung über das exchange*me-interne Nachrichtensystem und klärt die Modalitäten für ein potentielles Tauschgeschäft (z.B. Beschreibung des Aufwandes und Einigung auf einen ME!-Betrag, der für das Tauschgeschäft maximal verrechnet werden soll).

  2. Kommt eine Einigung zustande, sendet der Interessent über die exchange*me-Internetplattform eine verbindliche Buchungsanfrage an den Anbieter und gibt zugleich einen Höchstbetrag an, der maximal für das Tauschgeschäft verrechnet werden kann. Der eingegebene Höchstbetrag wird zugleich auf dem Konto des Interessenten gesperrt um zu vermeiden, dass mehrere Tauschgeschäfte, die insgesamt den Verfügungsrahmen übersteigen, vereinbart werden können.

  3. Der Anbieter der Dienstleistung antwortet dem Interessenten und nimmt damit die Buchung an. Sollte der Anbieter nicht auf die Buchungsanfrage reagieren, wird diese nach sechs Wochen automatisch vom System zurückgesetzt und der gesperrte Betrag auf dem Tauschkonto des Interessenten wird wieder freigegeben.

  4. Nachdem der Anbieter auf die Buchungsanfrage geantwortet hat, bekommt das Tauschgeschäft den Status "laufend". Die Dienstleistung kann nun vom Anbieter erbracht werden. Nach Durchführung der Dienstleistung wird zwischen Abnehmer und Anbieter der genaue Betrag, der für das Tauschgeschäft verrechnet werden soll, festgelegt. Dieser Betrag kann nicht höher als der anfangs in der Buchungsanfrage eingegebene Höchstbetrag sein.

  5. Der Anbieter gibt nun auf der exchange*me-Internetplattform den genauen Betrag ein, der verrechnet werden soll.

  6. Stimmt der Abnehmer der Dienstleistung der Verrechung zu, wird der Betrag vom Tauschkonto des Abnehmers abgezogen und dem Tauschkonto des Anbieters gutgeschrieben. Sowohl Abnehmer als auch Anbieter haben nun die Möglichkeit, sich gegenseitig zu bewerten und anschließend ihr eigene Bewertung zu kommentieren.

  7. Reagiert der Abnehmer nicht auf die Anfrage zur Verrechnung des Tauschgeschäftes, so wird das Tauschgeschäft nach sechs Wochen automatisch vom System verrechnet. Sollte der Abnehmer nicht mit der Verrechnung einverstanden sein, sollte eine Klärung innerhalb dieser Frist erfolgen. exchange*me ist dabei nicht für das Herbeiführen einer Einigung verantwortlich.

  8. Hat ein Tauschgeschäft den Status "laufend", wird aber nicht vom Anbieter abgerechnet, obwohl kein Tauschgeschäft zustande kommt oder dieses bereits durchgeführt wurde, kann exchange*me dem Anbieter eine Frist zum Abrechnen setzen. Kommt der Anbieter der Abrechnung während dieser Frist nicht nach, kann exchange*me das Tauschgeschäft abschließen und nach eigenem Ermessen verrechnen.

§ 6 Pflichten von exchange*me gegenüber den Mitgliedern

  1. exchange*me stellt den Mitgliedern die Internetseite zur Verfügung.

  2. exchange*me richtet den jeweiligen Mitgliedern ein Tauschkonto ein, auf dem jedes einzelne Tauschgeschäft positiv bzw. negativ verrechnet wird.

§ 7 Pflichten der Mitglieder gegenüber exchange*me

Jedes Mitglied ist verpflichtet,

  1. sich selbständig und aktiv um den Abbau seiner positiven oder negativen Verrechnungseinheiten auf dem Tauschkonto zu bemühen und kooperativ mit exchange*me zusammenzuarbeiten,

  2. den Kontostand nach jedem Tauschgeschäft sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Einwendungen sind exchange*me innerhalb von zwei Wochen schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) mitzuteilen. Ansonsten gilt der Kontostand als anerkannt,

  3. alle Zugangsdaten zur Internetseite vor Verlust und Diebstahl zu schützen und ein eventuelles Abhandenkommen exchange*me unverzüglich zu melden,

  4. Dienstleistungen nur zu beziehen, wenn das Tauschkonto einen entsprechenden Verfügungsrahmen aufweist,

  5. nur ernst gemeinte Tauschgeschäfte anzubieten oder abzuschließen,

  6. keine Tauschgeschäfte anzubieten, die gegen die allgemeinen Rechtsvorschriften verstoßen.

§ 8 Mitgliederbeziehungen

  1. Das Erbringen einer Dienstleistung findet im Zweipersonenverhältnis statt, eine Gegenleistung muss jedoch nicht zwischen denselben Personen erbracht werden (Verrechnung des Tauschgeschäftes im Mehrpersonenverhältnis).

  2. Guthaben und Verbindlichkeiten innerhalb des Tauschringes werden nur zwischen den Mitgliedern begründet.

  3. Die vertraglichen Bedingungen für ein Tauschgeschäft sind zwischen den Mitgliedern unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften frei auszuhandeln.

  4. Eine Verpflichtung zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages besteht nicht.

  5. Die Mitglieder verpflichten sich untereinander die Tauschgeschäfte ordnungsgemäß, d.h. nach Treu und Glauben, auszuführen.

§ 9 Bewertungssystem

  1. Nach Durchführung eines Tauschgeschäftes bewerten sich die beiden beteiligten Mitglieder (Empfänger und Erbringer der Dienstleistung) gegenseitig. Diese Bewertungen werden im Profil der jeweiligen Mitglieder gespeichert. Anhand des Bewertungsprofils können sich auch unbekannte Mitglieder gegenseitig einschätzen.

  2. Bewertungen müssen sachlich und zutreffend gehalten werden und dürfen keine Beleidigungen etc. enthalten. Es dürfen weder Bewertungen über sich selbst abgegeben werden, noch durch Dritte veranlasst werden.

§ 10 Verfügungsrahmen

Dem Mitglied wird ein Verfügungsrahmen von 100 ME! für sein Tauschkonto eingeräumt, wenn es sich über seine Personalausweisnummer ausweist.

Ohne eine Verifizierung wird Mitgliedern kein Verfügungsrahmen eingeräumt. Diese Vorgehensweise soll vermeiden, dass mehrere Mitgliedschaften mit einem jeweiligen Verfügungsrahmen von einer einzelnen Person erlangt werden.

Das Einräumen eines Verfügungsrahmens stellt keine Kreditvergabe dar. Das Überziehen des Tauschkontos stellt eine Verbindlichkeit gegenüber den anderen Mitgliedern des Tauschringes dar.

§ 11 Ausgleich des Tauschkontos

  1. Mitglieder mit einem negativen Kontostand haben ihr Tauschkonto innerhalb von sechs Monaten nach der Verrechnung des zugrunde liegenden Tauschgeschäftes auszugleichen. Jedes Mitglied vereinbart deshalb innerhalb des genannten Zeitraumes eigene Tauschgeschäfte in einem Umfang, bis das eigene Tauschkonto zumindest ausgeglichen ist.

  2. Erfüllt ein Mitglied diese Verpflichtung nicht, dann wird es von exchange*me unter Setzung einer angemessenen Frist zum Ausgleich seines Tauschkontos aufgefordert.

§ 12 Beiträge

Die Mitgliedschaft und Teilnahme bei exchange*me sind kostenlos. exchange*me behält sich vor, die Nutzung des Dienstes auch kostenpflichtig zu gestalten. In diesem Fall würde jedoch dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden.

§ 13 Kündigung

  1. Der Vertrag zwischen dem Mitglied und exchange*me läuft auf unbestimmte Zeit. Die Laufzeit beginnt mit dem Tag der Bestätigung der Mitgliedschaft durch exchange*me. Eine ordentliche Kündigung kann von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Wochen ohne weiteren Grund erfolgen.

  2. Eine außerordentliche Kündigung kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ausgesprochen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

    • bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht wurden,

    • mehrere Mitgliedschaften von einer Person eingegangen wurden,

    • Dienstleistungen bezogen wurden, obwohl kein ausreichender Verfügungsrahmen bestand,

    • nicht ernst gemeinte Tauschgeschäfte angeboten oder abgeschlossen wurden,

    • das Mitglied trotz Aufforderung durch exchange*me dem Ausgleich seines Tauschkontos nicht nachkommt,

    • das Mitglied gegen die Gewerbeordnung, die Handwerksordnung, das Schwarzarbeitergesetz oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt.

  3. Eine Kündigung durch ein Mitglied muss schriftlich (per Post oder Fax) bei exchange*me erfolgen.

  4. Das Mitglied hat dafür zu sorgen, dass das Tauschkonto zum Kündigungstermin ausgeglichen ist. Positive oder negative Verrechnungseinheiten können nicht in Geld ausgeglichen werden.

  5. Bei nicht ausgeglichenem Tauschkonto wird das Mitglied von exchange*me vier Wochen vor Ablauf der Mitgliedschaft zum Ausgleich seines Tauschkontos aufgefordert.

  6. Bei Ablauf der Mitgliedschaft verfallen positive Verrechnungseinheiten.

  7. Weist das Tauschkonto bei Ablauf der Mitgliedschaft noch immer einen negativen Kontostand auf, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 Euro an exchange*me zu entrichten. Dies soll die Gemeinschaft der Tauschringmitglieder vor Missbrauch durch einseitiges Ausnutzen des Tauschringes schützen. Wenn das Mitglied glaubhaft machen kann, dass ein Ausgleich des Tauschkontos nicht möglich war, kann exchange*me die Frist zum Ausgleich des Tauschkontos angemessen verlängern.

§ 14 Haftung durch exchange*me

  1. exchange*me gewährleistet nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit der jeweiligen Mitgliederdaten.

  2. exchange*me haftet nicht für die zwischen den Mitgliedern ausgetauschten Dienstleistungen oder deren Durchführung.

  3. Die sonstige Haftung von exchange*me ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

  4. exchange*me überprüft nicht die Einhaltung der allgemeinen Vorschriften durch die Mitglieder, wie z.B. der Gewerbeordnung, der Handwerksordnung, des Schwarzarbeitergesetz oder des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Hierzu sind die einzelnen Mitglieder verpflichtet.

§ 15 Wartungsarbeiten

Für ein optimales Funktionieren der Internetseite sind regelmäßige Wartungsarbeiten am Server notwendig. Hierdurch kann es vorkommen, dass die Internetseite von exchange*me vorübergehend nicht erreichbar ist.

§ 16 Änderung der AGB

  1. exchange*me behält sich das Recht zur Änderung dieser AGB vor.

  2. Änderungen werden allen Mitgliedern 2 Wochen vor ihrem Inkrafttreten bekannt gegeben. Falls ein Mitglied mit den Änderungen nicht einverstanden sein sollte, steht ihm das Recht zur fristgerechten Kündigung zu. Die Kündigung hat innerhalb 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen zu erfolgen. Kündigt das Mitglied nicht, dann gilt dies als Zustimmung zu den geänderten AGB.

§ 17 Abweichende Vereinbarungen

Abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Sie können ausschließlich mit der Geschäftsführung vereinbart werden. Sonstige Angestellte von exchange*me sind dazu nicht berechtigt. Auf die Einhaltung der Schriftform kann nicht wirksam verzichtet werden.

§ 18 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. exchange*me ist in diesem Falle berechtigt, diese Bestimmungen durch andere Bestimmungen, die dem beabsichtigten, wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen, zu ersetzen.

§ 19 Mitgliederdaten und Datenschutz

Die für die Teilnahme am Tauschring erforderlichen Mitgliederdaten stammen aus Selbstauskünften der Mitglieder oder aus allgemein zugänglichen Quellen. Die Mitglieder erklären sich damit einverstanden, dass die angegebenen persönlichen Daten elektronisch gespeichert werden.

exchange*me behandelt alle Mitgliederdaten vertraulich. Die von Mitgliedern zum Zwecke der Durchführung von Tauschgeschäften gemachten Angaben werden nur anderen Mitgliedern zum Zwecke der Anbahnung oder Durchführung von Tauschgeschäften bekannt gegeben, sofern sie der Anbahnung oder Durchführung eines Tauschgeschäftes dienen.

exchange*me verpflichtet sich zur Beachtung der gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz und wird die gespeicherten Daten keinem Dritten, der nicht Mitglied des Tauschringes ist, zugänglich machen.

Die durch exchange*me an die Mitglieder weitergegeben Informationen dürfen nur zum Zwecke der Anbahnung und Durchführung von Tauschgeschäften verwendet werden.

Mitglieder erhalten mit ihrer Anmeldung den Newsletter von exchange*me, der über Neuerungen und aktuelle Ereignisse informiert. Dieser kann auf Wunsch jederzeit abbestellt werden.

Mitglieder werden per E-Mail über Anfragen zu ihren Angeboten oder Gesuchen, neuen Nachrichten von anderen Mitgliedern, oder Details zu ihren Tauschgeschäften informiert. Diese Nachrichten sind für eine einwandfreie Funktion der Tauschplattform notwendig und können im Rahmen der Mitgliedschaft nicht abbestellt werden.

§ 20 Gerichtsstand

Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich rechtlichem Sondervermögen gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Berlin, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde.


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